Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen ( Stand 01.02.2025 )
Die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten
für alle mit Auftraggebern abgeschlossenen Verträgen über Lieferung, Leistungen und Montage in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, soweit nicht schriftlich abweichende Regelungen getroffen wurden.
§1 Vertragsgegenstand/-grundlagen/Vertragsabschluss
Vertragsgegenstand sind die Erbringung von Bau- und Dienstleistungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen. Grundlagen des Vertrages sind in dieser Reihenfolge die Bestellung, gemäß dem umseitigen Formblatt, oder schriftlicher Angebote, die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Im Falle unterschiedlicher Regelungen gehen die jeweils zuerst genannten den nachfolgend genannten vor.
Der Vertragsabschluss kommt durch Unterzeichnung der Vertragsurkunde zustande, wobei die MVVB GmbH durch Außendienstmitarbeiter und freie Handelsvertreter vertreten werden kann. Einer ausdrücklichen Annahme des Vertrages durch die MVVB GmbH bedarf es nicht.
§2 Vertragsdurchführung/Feinmaß
Der Vertrag ist vom Auftragnehmer nicht zwingend selbst durchzuführen. Eine Übertragung von Leistungen auf Subunternehmer ist ausdrücklich gestattet. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass im Falle der Ausführung durch Subunternehmer die erforderlichen gesetzlichen und fachlichen Qualifikationen vorliegen. Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Bauarbeiten nur mangelfreies und dem Stand der Technik entsprechendes Material zu verwenden und die Arbeiten durch entsprechend ausgebildetes Fachpersonal nach den anerkannten Regeln der Baukunst ausführen zu lassen. Die Fertigungsmaße werden am Bau genommen. Das Feinmaß erfolgt gemeinsam unentgeltlich durch den Auftragnehmer und den Auftraggeber. Verdeckte Teile sind rechtzeitig auf zumessen. Das Feinmaß ist vom Auftragnehmer auf seine Kosten leicht prüfbar gemäß den Vertragspositionen aufzustellen und vom Auftraggeber gegenzuzeichnen. Durch das Feinmaß bedingte Änderungen führen zu Preiserhöhungen, sofern nicht ein Pauschalpreis vereinbart worden ist.
Weitere Absprachen, die nicht in den Vertrag aufgenommen sind, bestehen nicht. Abweichende Absprachen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Sollte sich beim Feinmaß oder bei der Montage herausstellen, dass zusätzliche Arbeiten ausgeführt werden müssen oder werden diese vom Auftraggeber sonst gewünscht, werden sie nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer ausgeführt und gesondert berechnet. Der Auftrag kann durch Vereinbarung dem Umfang nach gemindert werden; einzelne Positionen können entfallen.
§3 Widerruf
Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrages zur Verfügung gestellt wurde. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeltige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: MVVB GmbH, Weinbergstraße 31a, D-01979 Lauchhammer.
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen
(z. B. Zinsen) herauszugeben. Können die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, ist vom Auftraggeber insoweit ggf. Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem die Sache nicht wie Eigentum in Gebrauch genommen wird und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. versandfähige Sachen sind (auf Kosten der Auftragnehmers) zurückzusenden. Nicht versandfähige Sachen werden beim Auftrageber abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerruferklärung oder der Sache, für den Auftragnehmer mit deren Empfang.
§4 Abrufaufträge
Abrufverträge ohne Frist sind vom Auftraggeber spätestens 1 Jahr nach Vertragsschluss zur sofortigen Leistung, Lieferung und Montage abzurufen. Sofern der Auftraggeber nach Ablauf der Jahresfrist und nach Aufforderung durch den Auftragnehmer keinen Abruf der vereinbarten Leistungen veranlasst, so ist der Auftragnehmer berechtigt den Vertrag zu kündigen und Ersatzforderungen nach § 6 vom Auftraggeber zu fordern
§ 5 Vergütung/Zahlungsweise
Die Preise beruhen auf den derzeitigen Gestehungskosten unter der Berücksichtigung des vereinbarten Liefertermins. Darüber hinausgehende Lieferverzögerungen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, insbesondere vom Kunden gewünscht werden, berechtigen zur Anpassung der Preise entsprechend den geänderten Gestehungskosten. Die Im Vertrag angegebenen Preise beziehen sich auf unsere Leistungen für die im Einzelnen angegebenen Abmessungen. Ergeben sich spätere Abweichungen, kann sich der Preis entsprechend erhöhen. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Nachträglich vom Auftraggeber gewünschte Änderungen in Konstruktion und/oder Ausführung der Leistungen werden nur gegen Berechnung der zusätzlichen Leistungen vorgenommen oder führen wahlweise zu einer Ablehnung des Vertrags durch den Auftragnehmer. Maßabweichungen und -änderungen bedingen keine Änderung des Pauschalpreises, wenn die ausgeführte Menge nicht um mehr als 10% von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang abweicht. Die Vergütung ist gemäß der auf der Vorderseite angegebenen Zahlungsbedingungen zu zahlen. Ist keine abweichende Vereinbarung getroffen, richtet sich die Fälligkeit nach den allgemeinen Vorschriften.
Sämtliche Zahlungen sind in bar oder durch Überweisung auf das Konto des Auftragnehmers zu leisten. Bei Bankanweisungen und Scheckzahlungen Ist als Zeitpunkt für den Zahlungseingang die Gutschrift auf dem Konto des Auftragnehmers maßgebend. Wechsel gelten nicht als vertragsgemäße Zahlungsmittel. Zahlung am Tag der Montage in bar an unsere Bauleiter, die sich durch eine schriftliche Inkassovollacht ausweisen. Bei Lieferung ohne Montageverpflichtung,Zahlung bei Entgegennahe der Ware. Eine Aufrechnung ist uns gegenüber nur mit Gegenforderung möglich, die rechtskräftig festgestellt oder von uns nicht bestritten ist. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug (5 286 BGB), ist er verpflichtet, den geschuldeten Betrag ab Verzugsdatum mit 5 v.H. über dem jeweiligen Basiszins zu verzinsen. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, einen geringeren Verzugsschaden des Auftragnehmers nachzuweisen; dem Auftragnehmer bleibt vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist der Auftragnehmer ferner berechtigt, etwaige weitere Arbeiten bis zur Zahlung einzustellen.
§6 Haftung
Die Haftung der Parteien richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB mit der Maßgabe, dass die Haftung des Auftragnehmers für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Sollte sich nach dem Aufnehmen des Feinmaßes herausstellen, dass die vertraglichen Leistungen technisch nicht durchführbar oder für den Auftragnehmer wirtschaftlich nicht zumutbar sind, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber der MVVB GbH ausgeschlossen, sofern die MVVB GmbH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Sollte sich bei der Lieferung oder Montage ein Mangel an den Lieferteilen herausstellen, der eine Neulieferung erforderlich macht, so ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Neulieferung innerhalb der branchen- und saisonüblichen Lieferzeiten vorzunehmen. Für etwaige Folgeschäden, die sich aus der hierdurch ausgelösten zeitlichen Verzögerung ergeben, haftet der Auftragnehmer nur insoweit, als ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen Ist. Der Auftragnehmer ist von der Lieferpflicht frei, wenn der Lieferant die Produktion endgültig eingestellt hat, wenn die endgültige Nichtlieferung des Auftragnehmers auf höherer Gewalt beruht und der Auftragnehmer in den vorgenannten beiden Fällen die bestellten Waren unter nicht für ihn zumutbaren Bedingungen beschaffen kann, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Auftragnehmer die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat. Über die genannten Umstände hat der Auftragnehmer den Auftraggeber zu informieren. Ein Rücktrittsrecht wird dem Auftragnehmer zugestanden, wenn der Auftraggeber (bei mehreren Auftraggebern einer der Auftraggeber) Ober die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, er in den letzten drei Jahren eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder wenn Vollstreckungsmaßnahmen gegen Ihn laufen, es sei denn, der Auftraggeber leistet unverzüglich Vorauskasse oder gleichwertige Sicherheit. Die MVVB GmbH hat das Recht zu Teileistungen, soweit diese ein in sich geschlossenes Einzelwerk darstellen. Bei einer einvernehmlichen Rückstellung ist eine Anzahlung von 30% des Bruttoauftragswertes zu zahlen, die bei späterer Abrechnung gutgeschrieben wird. Wünscht der Kunde eine Rückstellung, nachdem die bestellten Teile bereits gefertigt sind, beträgt die Anzahlung 85% der Bruttoauftragssumme (einschließlich Mehrwertsteuer).
§7 Eigentumsvorbehalt/ Kündigung durch den Auftraggeber
Die von uns gelieferten Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Erfolgt eine anderweitige Pfändung oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware oder wird die Zwangsversteigerung des Hausgrundstücks angeordnet, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Für Bauträger und gewerbliche Kunden gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Tritt der Auftraggeber aus einem von der MVVB GmbH nicht zu vertretenden Anlass vom Vertrag zurück oder können die bestellten Teile Infolge eines Umstandes, den der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht eingebaut werden, so hat der Auftragnehmer einen pauschalierten Schadenersatzanspruch, der sich wie folgt bemisst: 30% vom Bruttoauftragswert, wenn noch keine Leistung erbracht ist, 36% des Bruttoauftragswert, nach dem Feinmaß; 90% vom Bruttoauftragswert, wenn die Fertigung bereits erfolgt ist und nur die Montageleistung aussteht; 200% vom Bruttoauftragswert, wenn nur Fertigung und/oder Lieferung ohne Montage vereinbart worden ist.
Bruttoauftragswert im vorstehenden Sinne ist jeweils der Vertragspreis einschießlichder Mehrwertsteuer. Dem Auftraggeber wird nachgelassen nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Unbeschadet bleibt das Recht des Auftragnehmers, die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu verlangen und den tatsächlichen Nachweis zu führen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an
Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft und seines Betriebes erwirbt oder zu erwerben unterlässt
§ 8 Sonstiges
Die Firma MVVB GmbH ist ermächtigt, zur Wahrung berechtigter Interessen gemäß den geltenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), Anfragen an Schutzvereinigungen zu richten. Inkassoberechtigt sind ausschließlich Personen, die einen von der MVVB GmbH ausgestellten, gültigen Inkassoausweis vorlegen. Andere Personen ausnahmslos nicht. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, soll der Bestand der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, an einer Vereinbarung mitzuwirken, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem ursprünglichen Parteiwillen so weit wie möglich entspricht. Außer den in diesem Vertrag festgelegten Vertragsbestimmungen sind keine Nebenabreden getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Klausel kann auch nicht mündlich abgeändert werden. Erfüllungsort der vertraglichen Leistungen ist der Montageort. Sofern zulässig wird für Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Gerichtstand des Auftragnehmers vereinbart.